
der Bestandsaufnahme der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
der materiellen Existenzsicherung
der Haushalts- und Budgetplanung
dem Hinterfragen und Reflektieren des Konsumverhaltens
der Bewältigung persönlicher, familiärer und sozialer Probleme
dem Aufzeigen alternativer Möglichkeiten im Verbraucherverhalten
der Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen
der Klärung juristischer und finanzieller Fragestellungen
Schuldnerschutzmaßnahmen (z. B. Anhebung der Pfändungsfreigrenze)
der Erstellung eines Schuldenregulierungskonzeptes
der Regulierung der Schulden durch außergerichtliche Einigungen mit Gläubigern
der Schuldenbereinigung durch ein gerichtliches Insolvenzverfahren